Wichtige Termine

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Nachteilsausgleich

Voraussetzungen für die Gewährung eines Nachteilsausgleiches:

1. Es liegt eine Behinderung nach §2 Abs. 1 SGB Neuntes Buch (IX) vor oder ist zu erwarten.

(„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“)

 

Ansprechpartner: Herr Stemp

Kontakt: Schulpsychologe der Schule (vgl. Elternportal)

 


2. Es liegt eine bestätigte Legasthenie vor.

 

Ansprechpartner: Martin Bozoyan (Schulpsychologe)

Kontakt: Schulpsychologe der Schule (vgl. Elternportal)

 


3. Es liegt eine bestätigte Lese- Rechtschreibschwäche vor.

 

Ansprechpartner: Martin Bozoyan (Schulpsychologe)

Kontakt: Schulpsychologe der Schule (vgl. Elternportal)