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Leistungserhebungskonzept gem. Art. 52 BayEUG sowie §§ 21 - 27 GSO

I. Pädagogische Grundüberlegungen

Am Gymnasium Trudering bieten das Doppelstundenkonzept und die Lernlandschaften vielfältige neue Möglichkeiten, die es zu nutzen gilt.

Die Stundenzahl bleibt zwar gleich, aber durch eine verringerte Anzahl von Tagen, in denen die verschiedenen Fächer im Stundenplan stehen, ändern sich Art und Intensität des Unterrichts. Schülerzentrierte Methoden und Phasen selbstregulierten Lernens werden verstärkt, das heißt, die Lernenden werden selbst den Großteil der Stunden gestalten, nehmen damit erheblich besser Inhalte auf, verankern das neu erworbene Wissen und erwerben so neue Kompetenzen.

An dieser Stelle wird daher ein Leistungserhebungskonzept vorgestellt, das durch eine Fülle von verschiedenen Arten kleiner Leistungsnachweise den Leistungen der Schülerinnen und Schüler und den neuen Anforderungen gleichermaßen gerecht werden soll. Die bekannten mündlichen Leistungsnachweise Rechenschaftsablage, Extemporale, Unterrichtsbeitrag bleiben möglich, die in Punkt II aufgelisteten Möglichkeiten werden zusätzlich in den unterschiedlichen Fächern zum Einsatz kommen.

Zentral für alle gültig sind folgende Vorgaben:

  •  Jede Lehrkraft ist allein verantwortlich für die Notengebung, daher kommuniziert sie fach- und lehrerspezifische Eigenheiten an die Schülerinnen und Schüler und gibt auch Veränderungen rechtzeitig bekannt.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf Information über die erstellten Noten und sollte daher in regelmäßigen Abständen Auskunft von der Lehrkraft einholen. Grundsätzlich hat die Lehrkraft die Verpflichtung, die Bewertung der Leistungen den Schülerinnen und Schülern mit Notenstufe und Begründung für die Benotung zu eröffnen.
  • Pro Halbjahr müssen mindestens zwei kleine Leistungsnachweise vorliegen, darüber hinaus kann die Anzahl der weiteren Leistungsnachweise von Schüler zu Schüler variieren.
  • Reine Hausaufgaben werden nicht benotet, sie können jedoch Grundlage für kleine Leistungsnachweise sein.
  • Aktive Mitarbeit, kontinuierlicher Arbeitseinsatz und hohe Unterrichtspräsenz werden von der Lehrkraft ebenfalls gewürdigt.
  • Grundwissen ist in allen Fächern jederzeit als Bestandteil aller Leistungsnachweise abprüfbar.

 

 

II. Große Leistungsnachweise am GT (Schulaufgaben) in den Jahrgangsstufen 5 mit 12

Schulaufgaben werden mindestens eine Woche vorher angekündigt, maximal werden zwei pro Woche gehalten.

 

III. Kleine Leistungsnachweise am GT

In der GSO (vgl. § 23) ist der Rahmen für Kleine Leistungsnachweise festgelegt. Sie werden generell unterteilt in mündliche und schriftliche Leistungsnachweise.

Die Veröffentlichung des Konzeptes der Kleinen Leistungsnachweise soll Transparenz für Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern schaffen. Die unten angeführte Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll die Vielfalt kleiner Leistungsnachweise verdeutlichen. Die Aufzählung wird jährlich überprüft und angepasst. Der Einsatz und Gewichtung Kleiner Leistungsnachweise liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft, die rechtzeitig darüber informiert.

Die Fachlehrkraft informiert zu Beginn des Schuljahres, welche Formen von Leistungsnachweisen sie stellen wird. Sollten unangesagte und angesagte kleine schriftliche Leistungsnachweise abgehalten werden, muss die Lehrkraft die Art des nächsten kleinen schriftlichen Leistungsnachweises nach dem letzten kleinen schriftlichen Leistungsnachweis den Schülerinnen und Schülern ankündigen.

Kleine angesagte schriftliche Leistungsnachweise beziehen sich auf maximal 3 Doppelstunden und haben eine maximale Bearbeitungsdauer von 30 Minuten. Sie werden in der Regel eine Woche im Voraus angekündigt.

In der Qualifizierungsphase werden alle kleinen schriftlichen Leistungsnachweise angesagt.

An Tagen mit Schulaufgaben werden in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 in der Regel keine Kurzarbeiten geschrieben. Andere kleine Leistungsnachweise sind möglich.

 

Folgende kleine Leistungsnachweise sind denkbar:

Praktisch:

  • künstlerische Aufarbeitung von Texten (z.B. Lektüren)
  • Tests aus verschiedenen Teilaufgaben (z.B. Rhythmen, Tonleitern, Dreiklänge, Melodiespiel, Begleitung, usw.)
  • Projektarbeit

Mündlich:

  • Vortragen und Vorlesen (z.B. Gedichtvortrag)
  • Erzählen (z.B. Nacherzählungen)
  • Präsentationen/Referate (z.B. Aktuelle Stunde)
  • Freie Rede (z.B. two-minute-speech)
  • Szenisches Spiel (z.B. Rollenspiele)
  • Zusammenfassungen (z.B. von Arbeitsphasen in der Gruppenarbeit, Wiedergabe von Gehörtem oder Gelesenem)
  • Diskussionen
  • Auswertung von Materialien (z.B. Grafiken)
  • Reflexion eines kreativen Prozesses (z.B. eines Schreibprozesses)
  • Wortschatzabfragen
  • Stundenzusammenfassungen
  • Lösen von Fällen (z.B. in Wirtschaft und Recht)
  • Hörverstehen
  • LDL: Eigenständige Vorbereitung und Durchführung von Unterrichtsphasen (z.B. Hausaufgabenbesprechung)
  • Unterrichtsspiele erstellen und vorstellen (z.B. Tabukarten)
  • Praktischer Chemie- bzw. Physik-Test (z.B. Durchführung einer Analyse im Rahmen der Chemie-Übung)

Schriftlich:

  • Angekündigte Kurztests (auch zu Wochenplanstunden)
  • kleinere Tests, die von einzelnen Schülern bewertet werden
  • Verfassen von Zusammenfassungen (z.B. eines Zeitungsartikels)
  • Verfassen von Sachtexten (z.B. Kurzessays)
  • Filmanalysen
  • Projekte mit Dokumentationen

Darüber hinaus gibt es in den verschiedenen Unterrichtsfächern noch viele andere Möglichkeiten, die den Schülerinnen und Schülern von der jeweiligen Lehrkraft vorgestellt werden.